Wenn alles nichts zu helfen scheint, kann man auch deutlichere Maßnahmen ergreifen. Für besondere Schuldner sind besondere Maßnahmen erforderlich.
Für Unternehmen, die vertragsgemäß eine Leistung (Warenlieferung / Dienstleistung) erbracht haben und ohne nachvollziehbaren Grund keinen Rechnungsausgleich erhalten, veranlassen Partner von DEUTSCHES-FORDERUNGSMANAGEMENT.de in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber und in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten ein Anwaltsschreiben an den Schuldner, das die Prüfung einer Strafanzeige zum Inhalt hat.
Der Schuldner wird gezielt mit dem Anfangsverdacht eines Eingehungsbetruges konfrontiert. In der Regel sind dies Fälle, in denen der Gläubiger schon mehr als zwei Mahnungen verschickt und keine Reaktion gekommen ist.
Der Schuldner wird darüber informiert, dass die Prüfung von Verdachtsumständen vorbereitet wird, und man erläutert ihm die bei einem strafrechtlichen Hintergrund verbundenen Konsequenzen auf (z. B. Geld- oder Haftstrafe, Widerruf einer Bewährungsstrafe, Herabsetzung des pfändungsfreien Betrages, Versagung der Restschuldbefreiung).
Bestätigen sich die Verdachtsmomente bzw. werden diese nicht entkräftet, raten die Partner von DEUTSCHES-FORDERUNGSMANAGEMENT.de in Abstimmung mit den sachbearbeitenden Anwälten dem Schuldner mitgeteilt.
Soweit Schuldner einsichtig sind und zur Wiedergutmachung bereit sind, sind Vergleiche und Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Diese Zahlungsvereinbarungen werden natürlich überwacht.
Bezogen auf die Gruppe der Schuldner, die beharrlich zahlreiche Mahnungen ignoriert und sich nie meldet, kann man davon ausgehen, dass etwa 2/3 derjenigen Personen, die nach diesem Anwaltsschreiben persönlich antworten und sich entschuldigen, auch anschließend Zahlungen leisten.